Ihre Praxis für Sprachtherapie

Wir sind in allen Bereichen der Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie für Sie da.

Wir bieten Ihnen Präsenztherapie in unseren Praxisräumen an. Die Möglichkeit zur Videotherapie besteht.

Unser Team

  • Uschi Bill

    Vorstand, 1. Vorsitzende

    Elizabeth Stadtmiller

    Vorstand, fachliche Leitung

    Mathias Gans

    Vorstand, Finanzverwaltung

    Anna Mikl

    Jennifer Behr

    Juliana Kolb

    Lea Kontos

    Marie Wagner

    Marlene Neueder

    Sonja Neumann

    Theresa Conrady

    Anna Ernstberger

    in Elternzeit

    Katja Hämmerle

    Verwaltung

    Daphné Guedon

    Verwaltung in Elternzeit

    Feruze Kücüksahin

Warum Sprachtherapie bei uns?

Um grundsätzlich eine fachlich fundierte und individuell gestaltete Therapie bieten zu können, arbeiten bei uns gut ausgebildete erfahrene Therapeut*innen. Diese orientieren sich grundsätzlich am aktuellen Stand der Forschung und behandeln mit evidenzbasierten Methoden. Regelmäßige Fortbildungen gehören bei uns zum Praxisstandard.

Unser Leistungsspektrum umfasst deutsche, englische und spanische Therapie.

Behandlungsfelder

Alle genannten Störungsbilder werden auf deutsch/englisch/spanisch angeboten.
Genauere Informationen zur Videotherapie erhalten Sie in unserer Praxis.

Kinder

Sprachentwicklungsstörungen, Artikulationsstörungen, Störungen des Sprechens bei Hörstörungen, Störungen der auditiven Wahrnehmung, Myofunktionelle Störungen, Störungen des Redeflusses, Kindliche Stimmstörungen, Mutismus, Störungen der Sprache im Rahmen von Mehrfachbehinderungen, Störungen der Sprache bei Autismus, Angeborene Fehlbildungen im Gesichtsbereich, Rhinophonie, Störungen des Lese- und Rechtschreiberwerbs.

Kinder

Sprachentwicklungsstörungen, Artikulationsstörungen, Störungen des Sprechens bei Hörstörungen, Störungen der auditiven Wahrnehmung, Myofunktionelle Störungen, Störungen des Redeflusses, Kindliche Stimmstörungen, Mutismus, Störungen der Sprache im Rahmen von Mehrfachbehinderungen, Störungen der Sprache bei Autismus, Angeborene Fehlbildungen im Gesichtsbereich, Rhinophonie, Störungen des Lese- und Rechtschreiberwerbs.

Erwachsene

Dysphonie, Aphasie, Dysarthrie, Artikulationsstörungen, Myofunktionelle Störungen, Sprechapraxie, Stottern, Poltern, Rhinophonie, Laryngektomie.

Erwachsene

Dysphonie, Aphasie, Dysarthrie, Artikulationsstörungen, Myofunktionelle Störungen, Sprechapraxie, Stottern, Poltern, Rhinophonie, Laryngektomie.

Unsere Genossenschaft

Unsere Genossenschaft steht für mehr Gemeinschaft, mehr Gestaltungsspielraum, mehr Verantwortung, mehr Einkommen. Die pst Praxis für Sprachtherapie ist die erste Logopädiepraxis in Deutschland, die in der Rechtsform einer Genossenschaft geführt wird.

Wer bei uns arbeitet kann der Genossenschaft beitreten, muss aber nicht. Mitglied der Genossenschaft kann nur werden, wer bei uns angestellt ist. Die Praxis gehört allen Mitgliedern der Genossenschaft gemeinsam.

Unsere Struktur, die Kompetenzen und die Ziele der Genossenschaft sind in der Satzung geregelt. Bei der jährlichen Genossenschaftsversammlung werden alle grundsätzlichen Entscheidungen getroffen. Hier hat jedes Mitglied eine Stimme. Den Gewinn teilen sich jährlich alle Mitglieder.

Karriere bei PST

Ob Sie gerade erst starten oder bereits erfahren sind, bei uns finden Sie die ideale Umgebung, um sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln. Werden Sie Teil unseres Teams und helfen Sie Menschen, ihre Sprachfähigkeiten zu verbessern und ihr Leben nachhaltig zu verändern.

Häufig gestellte Fragen

Wie erhalte ich einen Termin?

Um einen Termin zu vereinbaren, melden Sie sich telefonisch unter 089/487426 oder per E-Mail praxis@pst-sprachtherapie.de bei uns. Die vereinbarten Therapiezeiten sind für Sie reserviert. Es ist in Ihrem Interesse, sich an die Zeiten zu halten.

Wie erhalte ich einen Termin?

Um einen Termin zu vereinbaren, melden Sie sich telefonisch unter 089/487426 oder per E-Mail praxis@pst-sprachtherapie.de bei uns. Die vereinbarten Therapiezeiten sind für Sie reserviert. Es ist in Ihrem Interesse, sich an die Zeiten zu halten.

Wie erhalte ich eine ärztliche Verordnung/Rezept und was muss ich beachten?

Um eine Therapie zu erhalten, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung (ein Rezept) von einer*m Ärzt*in. Verordnungen dürfen u.a. von folgenden Ärzt*innen ausgestellt werden: Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Phoniater*innen, Pädaudiolog*innen, Kieferorthopäd*innen, Zahnärzt*innen, Allgemeinmediziner*innen, Hausärzt*innen und Neurolog*innen. Das Rezept bringen Sie zur ersten Therapiestunde mit. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem ersten Termin und der Rezeptausstellung maximal 28 Tage liegen dürfen. Danach ist das Rezept ungültig und muss von der*m Ärzt*in erneut ausgestellt werden. Wir empfehlen Ihnen erst bei uns einen Termin auszumachen und kurz zuvor Ihre ärztliche Verordnung zu holen. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die Verordnung.

Wie erhalte ich eine ärztliche Verordnung/Rezept und was muss ich beachten?

Um eine Therapie zu erhalten, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung (ein Rezept) von einer*m Ärzt*in. Verordnungen dürfen u.a. von folgenden Ärzt*innen ausgestellt werden: Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Phoniater*innen, Pädaudiolog*innen, Kieferorthopäd*innen, Zahnärzt*innen, Allgemeinmediziner*innen, Hausärzt*innen und Neurolog*innen. Das Rezept bringen Sie zur ersten Therapiestunde mit. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem ersten Termin und der Rezeptausstellung maximal 28 Tage liegen dürfen. Danach ist das Rezept ungültig und muss von der*m Ärzt*in erneut ausgestellt werden. Wir empfehlen Ihnen erst bei uns einen Termin auszumachen und kurz zuvor Ihre ärztliche Verordnung zu holen. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um die Verordnung.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

Die Kosten einer sprachtherapeutischen/logopädischen Behandlung trägt ihre Krankenkasse. Gesetzlich versicherte Erwachsene müssen einen Anteil von 10% bezahlen sowie eine Rezeptgebühr von 10€. Sind Sie von Zuzahlungen befreit, entfallen diese Beiträge. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Bei privat Versicherten variiert die Kostenübernahme je nach gewähltem Kassen- Tarif und der jeweiligen Krankenkasse. Wir erstellen Ihnen vor Behandlungsbeginn gerne einen Kostenvoranschlag, damit Sie die Kostenübernahme abklären können.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

Die Kosten einer sprachtherapeutischen/logopädischen Behandlung trägt ihre Krankenkasse. Gesetzlich versicherte Erwachsene müssen einen Anteil von 10% bezahlen sowie eine Rezeptgebühr von 10€. Sind Sie von Zuzahlungen befreit, entfallen diese Beiträge. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Bei privat Versicherten variiert die Kostenübernahme je nach gewähltem Kassen- Tarif und der jeweiligen Krankenkasse. Wir erstellen Ihnen vor Behandlungsbeginn gerne einen Kostenvoranschlag, damit Sie die Kostenübernahme abklären können.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte 24 Stunden im Voraus ab. Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin gar nicht oder kurzfristiger als 24 Stunden absagen, müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen. Das gilt auch, wenn Sie krankheitsbedingt verhindert sind.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte 24 Stunden im Voraus ab. Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin gar nicht oder kurzfristiger als 24 Stunden absagen, müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen. Das gilt auch, wenn Sie krankheitsbedingt verhindert sind.

Wie lange dauert die Therapie?

Ein Rezept umfasst meistens 10 Therapiestunden. Je nach Verordnung kann eine Therapiestunde 30, 45 oder 60 Minuten dauern. Die Therapie findet in der Regel 1 bis 2 Mal pro Woche statt. Ist das Rezept abgeschlossen, wird gemeinsam und in Absprache mit dem Arzt entschieden, ob eine weitere Verordnung notwendig ist.

Wie lange dauert die Therapie?

Ein Rezept umfasst meistens 10 Therapiestunden. Je nach Verordnung kann eine Therapiestunde 30, 45 oder 60 Minuten dauern. Die Therapie findet in der Regel 1 bis 2 Mal pro Woche statt. Ist das Rezept abgeschlossen, wird gemeinsam und in Absprache mit dem Arzt entschieden, ob eine weitere Verordnung notwendig ist.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?
Wir sind gerne für Sie da! Nutzen Sie unser Kontaktformular, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unser Team freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen und Sie persönlich zu beraten. Wir sind für Sie da – unkompliziert und schnell.